Lohnfortzahlung / "Hinzugetretene" Krankheit (Sonstige Themen)
Hallo,
ein Arbeitnehmer wird arbeitsunfähig wg. einer Krankheit (A), die vor mehr als 6 Monaten zum letzten mal aufgetreten ist. Also müsste der AG hierfür den Lohn bis zu 6 Wochen fortzahlen. Nun tritt aber während dieser Krankheit eine andere Krankheit (B) "hinzu", bei der der Abstand zum letzten Auftreten weniger als 6 Monate beträgt. Der AG verweigert nun die LFZ mit der Begründung, bei einer so kurzfristig wieder aufgetretenen Krankheit müsse er nicht 6 Wochen zahlen, sondern nur bis Ende der AU wg. (A). Meiner Ansicht nach träfe das nur zu, wenn zwischen (A) und (B) wenigstens ein Tag Arbeitsfähigkeit liegt.
Wer hat recht?