BKK mobil oil fordert Einkommensteuerbescheid direkt bei Finanzamt an (Sonstige Themen)

Oliver Paulick @, (vor 6324 Tagen)

Hallo,

habe einen Freund der selbständig ist und freiwillig versichert bei der BKK mobil oil. Im Jahr 2004 hat er sich im Rahmen einer Ich-AG selbständig gemacht und wurde zunächst zum Mindestbeitrag eingestuft. In 2007 hat ihm die mobil oil dann einen Bescheid mit einer Nachzahlungsforderung geschickt, da sie die Einkommensteuerbescheide der betreffenden Jahre beim Finanzamt angefordert, erhalten und ausgewertet hatte.

Fragen:

darf die Kasse von sich aus Bescheide vom Finanzamt einfordern und muss das Finanzamt diese herausgeben?

Auf welcher Vorschrift beruht das oder geht das nur in bestimmten Ausnahmefällen?

Wenn ja in welchen Ausnahmefällen?

Danke für die Mithilfe.

Re: BKK mobil oil fordert Einkommensteuerbescheid direkt bei Finanzamt an

Ulrich, (vor 6324 Tagen) @ Oliver Paulick

Hallo Oliver.

Mal davon abgesehen, ob die Krankenkasse wirklich die Unterlagen vom Finanzamt anfordern darf, wäre Dein Freund sowieso verpflichtet gewesen, seine Steuerbescheide an die BKK zu liefern.
Er ist nämlich als freiwillig versicherter Selbständiger gegenüber der Krankenkasse auskunftspflichtig bezüglich seines Einkommens, da diese Angabe zur Berechnung seines Beitrags notwendig ist.

Gruß, Uli

Re: BKK mobil oil fordert Einkommensteuerbescheid direkt bei Finanzamt an

Erwin Reimann, (vor 6324 Tagen) @ Oliver Paulick

Der Versicherte hat nach § 206 SGB V auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen. Hierzu zählt auch die Vorlage der Einkommenssteuerbescheide.

Kommt der Versicherte seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann die Kasse nach § 31 Abgabenordnung (AO) i.V.m. §§ 21 Abs. 4 und 69 SGB X ein Übermittlungsersuchen beim Finanzamt stellen.

Re: BKK mobil oil fordert Einkommensteuerbescheid direkt bei Finanzamt an

chylla, (vor 6290 Tagen) @ Erwin Reimann

So ist es.

ABER keiner ist verpflichtet der Kasse seinen Einkommensteuerbescheid vorzulegen !!!!

Er muss einfach den Höchstbeitrag bezahlen, dann darf die Kasse nicht weiter bohren.

Korrekt wäre in diesem Fall gewesen, eine Einstufung in die höchste Stufe zu machen. Dann wäre das Mitglied unter Zugzwang gekommen, entweder dieser hohe Betrag wird vollstreckt oder er muss eben die Bescheide bringen.

Auf jeden Fall hätte die Kasse das Übermittlungsersuchen androhen müssen !

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