Hallo,
wer bei Eintritt des Versicherungsfalls (AU-Beginn und Ausstellung der AU) einen Anspruch auf Krankengeld hat http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__44.html , dem steht auch Krankengeld zu.
Der Anspruch entsteht am Folgetag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__46.html
Der Anspruch ruht, solange Du Leistungsfortzahlung von der Arbeitsagentur (ALG 1) bekommst. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html
Daraus resultiert die Auslegung, dass mit Wegfall des Ruhenstatbestandes der Anspruch auflebt und Krankengeld zu zahlen ist.
LG, Shops