lohnfortzahlung (Sonstige Themen)

balu1974 @, (vor 6325 Tagen)

hallo
habe ein problem mit der kk,ich beziehe alg1 und bin seid dem 14april krankgeschrieben!nun läuft mein alg aber am 21 mai aus und ich bin immer noch krankgeschrieben wer ist denn jetzt für fortzahlung zuständig???

Re: lohnfortzahlung

MDK, (vor 6323 Tagen) @ balu1974

Muss ja eine schwerwiegende Krankheit sein, wenn am 05.05.2008 schon feststeht, dass Du über den 21.5. hinaus weiter krankgeschrieben bist.

Re: lohnfortzahlung

Hannes, (vor 6323 Tagen) @ MDK

Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mindestens 15 Wochenstunden zu verreichten.
Ohne den genauen Hintergrund zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. Vielfach entscheiden die Ärzte aber nicht nach dieser Bestimmung. Wenn also eine leichte Tätigkeit beispeilsweise von 3 Stunden wochentags möglich ist, wäre die Arbeitsunfähigkeit zu beenden. Somit steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und es besteht ggf. Anspruch auf ALG II.
Tipp: Vielleicht mal mit dem Arzt sprechen und rechtzeitig einen Antrag beim Job-Center stellen.
Was hat denn die Krankenkasse dazu gesagt?
Gruß
Hannes

Re: lohnfortzahlung

bal1974, (vor 6323 Tagen) @ Hannes

die kk sagt "sie wäre nicht mehr für mich zuständig" weil sie erst nach 6 wochen für mich eintritt!da aber meine arbeitslosengeld am 21 mai ausgeschöpft ist fehlen 5 tage an 6 wochen,somit wären sie nicht für mich zuständig!!mfg

Re: lohnfortzahlung

Hannes, (vor 6323 Tagen) @ bal1974

Da hat Dir Deine Kasse etwas falsche gesagt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass nach Erschöpfung des Arbeitslosengeld-Anspruchs vorrangig ein Krankengeldanspruch besteht (Urteile B1 KR 38/06 R und B1 KR 12/07 R).

Re: lohnfortzahlung

balu1974, (vor 6323 Tagen) @ Hannes

hallo wäre ihnen dankbar wenn sie mir sagen könnten wo ich das nachlesen könnte!mfg

Re: lohnfortzahlung

Shoppingqueen, (vor 6323 Tagen) @ balu1974

Hallo,

wer bei Eintritt des Versicherungsfalls (AU-Beginn und Ausstellung der AU) einen Anspruch auf Krankengeld hat http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__44.html , dem steht auch Krankengeld zu.
Der Anspruch entsteht am Folgetag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__46.html

Der Anspruch ruht, solange Du Leistungsfortzahlung von der Arbeitsagentur (ALG 1) bekommst. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html
Daraus resultiert die Auslegung, dass mit Wegfall des Ruhenstatbestandes der Anspruch auflebt und Krankengeld zu zahlen ist.

LG, Shops

Re: lohnfortzahlung

Hannes, (vor 6322 Tagen) @ Shoppingqueen

Hallo balu,

waren die Urteile vom Bundessozialgericht gemeint? Dann schau doch mal auf www.bsg.bund.de unter Entscheidungstexte.

Re: lohnfortzahlung

ich, (vor 6323 Tagen) @ Hannes

@Hannes: deine Aussage ist falsch. Ein Arbeitsloser ist arbeitsunfähig, wenn er auf grund einer Krankheit nicht die Stundenzahl arbeitsfähig ist für die er sich arbeitslos gemeldet hat. Wenn jemand sich vollzeit arbeitssuchend gemeldet hat, dann ist er arbeitslos solange er keinen leichte vollzeit Tätigkeit ausbüben kann.

Re: lohnfortzahlung

Hannes, (vor 6323 Tagen) @ ich

Hallo ich,

war mal so - in der Zwischenzeit wurden aber die AU-Richtlinien geändert.

Gruß
Hannes

Re: lohnfortzahlung

Ich, (vor 6318 Tagen) @ Hannes

@Hannes: nein, ist wieder so, es gibt ein entsprechendes BSG Urteil (weiss gerade nur nicht auswendig welches Aktenzeichen).

Re: lohnfortzahlung

Hannes, (vor 6322 Tagen) @ ich

@ich: siehe http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/2/ - Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien - § 2 Abs. 3
Gruß
Hannes

Re: lohnfortzahlung

Michael, (vor 6317 Tagen) @ Hannes

@ Hannes.
"Ich" hat Recht. Die AURL wurden nur noch nicht angepasst. Regulär musst Du jetzt jedes Mal bei der Agentur für Arbeit nachhören, ob jemand der Arbeitsvermittlung für vollschichtige Tätigkeiten zur Verfügung stand. Oder man fordert die Eingliederungsvereinbarung an.

Re: lohnfortzahlung

Hannes, (vor 6317 Tagen) @ Michael

Hallo "Ich", hallo Michael,

war mein Fehler! Stimmt, die Änderung der AU-Richtlinien wurde am 22.12.2006 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Viele Grüße
Hannes

Re: lohnfortzahlung

balu1974, (vor 6323 Tagen) @ MDK

ja werde am 25 mai operiert! haben einen ziemlich schweren krampfadern bruch! deswegen kann ich auch nicht verstehen das die krankenkasse nicht für mich zuständig ist ,obwohl eine arbeits unfähigkeit längerfristig besteht!!

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