Grenzgänger Luxemburg - und jetzt? (Sonstige Themen)

Nadja @, (vor 6331 Tagen)

Hallo, wir sind beruflich nach Luxemburg gegangen, leben aber weiterhin in Deutschland.

Damit sind wir in Luxemburg pflichtversichert und könnten DORT auch zum Arzt gehen.
Mit dem Formular E106, das wir von unserer luxemburgischen Krankenkasse bereits erhalten haben, wird einer Krankenkasse in Deutschland einen Betreuungsauftrag erteilt, damit der ganz normal in Deutschland zum Arzt gehen können, weil wir hier ja auch wohnen. Mit dem Formular E106 würde die deutsche Kasse eine Mitgliedschaft erfassen können.
Der Versicherte erhält ganz normal eine KV-Karte und erhält Leistungen wie ein "normaler" Versicherter. Die deutsche Kasse rechnet lediglich die Leistungen mit der luxemburgischen Kasse ab.

Die Problematik ist, dass wir in Deutschland privat versichert waren, diese lassen wir gerade als Anwartschaft ruhen, weil wir wußten, dass jeder in Luxemburg pflichtversichert wird.
Aber was heißt das nun für uns? Müssen wir in Deutschland einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, die uns mit dem Formular E 106 dann eine KV Karte gibt, damit wir in Deutschland zum Arzt gehen können?

Kann uns jemand helfen?

Re: Grenzgänger Luxemburg - und jetzt?

Shoppingqueen, (vor 6330 Tagen) @ Nadja

Hallo,

ja, am besten geht Ihr mit dem E 106 bei einer deutschen Kasse am Wohnort vorbei. Viele Kassen kennen sich nicht ganz so gut aus, da macht es wenig Sinn eine Internetkasse zu wählen.

Dort wird man Euch eintragen und eine deutsche Krankenversichertenkarte ausstellen.

LG, Shops

Re: Grenzgänger Luxemburg - und jetzt?

Monika Klein @, (vor 6142 Tagen) @ Nadja

Hallo,
ich habe diese Woche in Luxemburg angefangen zu arbeiten, weiß aber überhaupt nicht wie das mit dem Papierkram jetzt läuft!
Muss ich mich selber bei einer luxemburgischen Krankenkasse melden???

Re: Grenzgänger Luxemburg - und jetzt?

Der Helfer, (vor 6043 Tagen) @ Nadja

Hallo also das eine hatt nichts mit dem andern zu tuhn.
ihr könnt euch mit der E106 eine belibige krankenkasse aussuchen die sich verpflichtet euch in jeder hinsicht zu betreuen,und sie muss aber euch auch nach dem Deutschen recht die leistungen berechnen!!!das heisst in Luxemburg viele ansprüche geleistet was in Deutschland nicht der fall ist.Wie beispielsweise Zahnersatz,wird dort fast voll übernommen.Und ja die KV bekommt ihr hir auch von der belibigen kasse.MFG

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