Heirat - Weiterversicherung in der PKV (Sonstige Themen)

Katja, (vor 6351 Tagen)

Hallo,

ich stehe momentan vor folgender Fragestellung:

Durch meine Eltern (Beamte) bin ich seit Geburt in der PKV. Nächstes Jahr würde ich zum Ende meines Studiums nicht mehr beihilfeberächtigt sein. Mein Partner ist von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit und in PKV eingetreten.

Was würde nun passieren, wenn wir nach dem Ende meines Studiums heiraten? Müsste ich von meiner PKV in die Familienversicherung seiner PKV wechseln?
Was würde theoretisch passieren, wenn mein Einkommen rein theoretisch bei der Heirat über der Versicherungspflichtgrenze liegen würde?

Danke.

Katja

Re: Heirat - Weiterversicherung in der PKV

reiner @, (vor 6336 Tagen) @ Katja

In der PKV gibt es keine Familienversicherung.

Nach dem Studium müssen Sie in die GKV, bzw können sich weiter privat versichern falls ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Ihr Mann bleibt dabei unberücksichtigt. Trifft auch zu falls Sie ledig bleiben.

Re: Heirat - Weiterversicherung in der PKV

Hannes, (vor 6328 Tagen) @ reiner

Stimm so nicht ganz. Sollten Sie eine Beschäftigung ausfnehmen und das Gehalt über der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, tritt trotzdem Krankenversicherungspflicht ein. Seit dem letzten Jahr besteht eine Versicherungsfreiheit bei Aufnahme einer Beschäftigung nur dann, wenn in dem der Beschäftigung vorangegangenen Zeitraum das "regelmäßige Jahresarbeitsentgelt" in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Grenze überstiegen hat.

Ich gehen mal davon aus, dass Sie während des Studiums nicht beschäftigt (jedenfalls mit mit einem Gehalt über der Pflichtgrenze) waren. Somit müssen Sie sich in der GKV versichern.

Sind Sie erwerbslos, muss eine eigene Versicherung in der PKV beantragt werden.

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