Re: Heirat - Weiterversicherung in der PKV (Sonstige Themen)
Stimm so nicht ganz. Sollten Sie eine Beschäftigung ausfnehmen und das Gehalt über der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, tritt trotzdem Krankenversicherungspflicht ein. Seit dem letzten Jahr besteht eine Versicherungsfreiheit bei Aufnahme einer Beschäftigung nur dann, wenn in dem der Beschäftigung vorangegangenen Zeitraum das "regelmäßige Jahresarbeitsentgelt" in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Grenze überstiegen hat.
Ich gehen mal davon aus, dass Sie während des Studiums nicht beschäftigt (jedenfalls mit mit einem Gehalt über der Pflichtgrenze) waren. Somit müssen Sie sich in der GKV versichern.
Sind Sie erwerbslos, muss eine eigene Versicherung in der PKV beantragt werden.