Re: Rauswurf aus familienversicherung (Sonstige Themen)
Wende dich an die Kasse des Vaters. Laß dich nicht abwimmeln. Auch wenn Dein Vater den Bogen nicht ausgefüllt hat, die Voraussetzungen aber vorliegen , kannst Du die Familienversicherung(auch ohne das dein Vater davon Wind bekommmt) beantragen. Der Anspruch besteht bei erwerbslosen Kindern bis zur Vollendung des 23. LJ solange die Einkommensgrenze (bei Minijob bis 400 €) nicht überschritten wird. Die KK kann dich nicht für die Nachlässigkeit deines Vaters bestrafen. Versuche sachlich und lösungsorientiert mit der Kasse zu sprechen. Am besten dort vorbei gehen und mit dem Sachbearbeiter direkt dein Problem besprechen.