Re: Weiterversicherung nach Scheidung (Sonstige Themen)
Hallo Sigrid,
ich gehe zunächst einmal davon aus, dass Du bei Deinem "Ex-Mann" in der GKV beitragsfrei familienversichert bist. Diese Familienversicherung endet mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.
Im Anschluss daran kannst Du eine freiwillige Versicherung in der GKV beantragen, wenn Du in den letzten 5 Jahren vor dem Ende der Familienversicherung mindestens 24 Monate oder unmittelbar davor ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert warst.
Ist diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, tritt Versicherungspflicht in der GKV ein (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V), wobei Du auch die Möglichkeit hast, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Erkundige Dich schon mal vorher bei Deiner Kasse, wie Du nachher versicherungsrechtlich behandelt wirst. Bei Tagesmüttern muss nämlich unterschieden werden, ob die Pflege erwerbsmäßig betrieben wird oder nicht. Das ist u.a. von der Anzahl der Kinder abhängig, die von Dir betreut werden. Es gelten unterschiedliche Beiträge (Bemessungsgrenzen) für hauptberuflich selbstständig erwerbstätige und sonstige freiwillig Versicherte.
Im übrigen ist die Aussage von Reiner nicht ganz zutreffend: Bei Heilpraktikern gibt es überhaupt keine Unterschiede zwischen den gesetzliche Kassen. Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker darf keine gesetzliche Kasse übernehmen. Das hat auch das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden.
Schau bei der Wahl der Kasse nicht nur auf die Beitragshöhe. Service, Erreichbarkeit sowie Qualität und Zuverlässigkeit der Beratung können auch eine wichtige Rolle spielen.