Woraus wird das monatliche Bruttoeinkommen (max. 355 €) berechnet? (Sonstige Themen)

Mark @, (vor 6374 Tagen)

Guten Tag,

ich bin 20 Jahre alt und werde im Oktober anfangen zu studieren. Ich möchte als Freiberufler tätig sein und gleichzeitig weiterhin familienversichert sein. Damit mir dies möglich ist, dürfen meine monatlichen Bruttoeinkünfte 355 EUR nicht überschreiten. Dies muss im zweifelsfalle aus dem Steuerbescheid hervorgehen.

Frage: Gilt der Betrag jedes einzelnen Monats oder wird der Jahresgesamtbetrag durch 12 geteilt, oder wie läuft das?

Denn, wenn ich einmalig z.B. 500 EUR im Monat verdiene, die anderen 11 Monate aber nix, wäre es doch bitter wenn das als Grenzüberschreitung gelten würde.

Viele Grüße

Re: Woraus wird das monatliche Bruttoeinkommen (max. 355 €) berechnet?

Jon Dohnson, (vor 6371 Tagen) @ Mark

§ 10 SGB V :... kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet...

Das Problem der "Regelmässigkeit" dürfte die Definition dieses Begriffes sein.

Bei drei aufeinanderfolgenden Monaten oberhalb der Grenze könnte es schon Diskussionen mit der einen oder anderen Kasse geben. Bei Minijobbern, die der 400,00 EUR-Grenze unterliegen ist nämlich der Grundsatz : Wird die Einkommensgrenze länger als zwei Monate innerhalb eines Jahres überschritten, endet die Familienversicherung. Der Arbeitgeber prüft und meldet das im Rahmen seiner Arbeitgeberpflichten.

Daran könnte sich die eine oder andere Kasse anlehnen.

Andererseits werden Steuerbescheide als Jahressteuerbescheide ausgefertigt - die Division durch 12 wäre hier schon "recht und billig" und wird ja auch von vielen, wenn nicht gar den meisten, Kassen so praktiziert.

Sprich die Familienversicherungsabteilung Deiner Kasse einfach mal direkt an und frage, wie das da gehandhabt wird.

Re: Woraus wird das monatliche Bruttoeinkommen (max. 355 €) berechnet?

Mark @, (vor 6371 Tagen) @ Jon Dohnson

Hallo Don,

danke für die Antwort!

Ich habe mit meiner Kasse gesprochen, dabei kam genau das heraus was Du beschreibst. Zwei Monate pro Jahr darf man den Betrag von 355,00 EUR überschreiten.

Gruß

RSS-Feed dieser Diskussion