Re: Woraus wird das monatliche Bruttoeinkommen (max. 355 €) berechnet? (Sonstige Themen)
§ 10 SGB V :... kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet...
Das Problem der "Regelmässigkeit" dürfte die Definition dieses Begriffes sein.
Bei drei aufeinanderfolgenden Monaten oberhalb der Grenze könnte es schon Diskussionen mit der einen oder anderen Kasse geben. Bei Minijobbern, die der 400,00 EUR-Grenze unterliegen ist nämlich der Grundsatz : Wird die Einkommensgrenze länger als zwei Monate innerhalb eines Jahres überschritten, endet die Familienversicherung. Der Arbeitgeber prüft und meldet das im Rahmen seiner Arbeitgeberpflichten.
Daran könnte sich die eine oder andere Kasse anlehnen.
Andererseits werden Steuerbescheide als Jahressteuerbescheide ausgefertigt - die Division durch 12 wäre hier schon "recht und billig" und wird ja auch von vielen, wenn nicht gar den meisten, Kassen so praktiziert.
Sprich die Familienversicherungsabteilung Deiner Kasse einfach mal direkt an und frage, wie das da gehandhabt wird.