Re: Wieso jetzt schon Krankengeld?? (Sonstige Themen)

Jon Dohnson, (vor 6336 Tagen) @ Doreen

Wenn eine neue Krankheit zu einer bestehenden Krankheit hinzutritt, wird der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht verlängert.

hier:

AU wegen Fehlgeburt vom 13.01.08 bis 21.02.08
AU wegen Hand-OP ab 21.02.08

Vom 22.02.08 an gilt die Hand-OP als hinzugetretene Erkrankung. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung wird nicht verlängert. Der Arbeitgeber hat demnach nur für 6 Wochen ab dem 13.01.08 Entgeltfortzahlung zu leisten.

Mit dem Ende der Entgeltfortzahlung endet das Ruhen des Krankengeldes und die Zahlung des Krankengeldes setzt ein.

Sobald zwei Krankheiten an ein und dem selben Tag bestehen, quasi "überlappen" kommt der Hinzutritt in Betracht.

Deinem Arbeitgeber ist das sowieso egal und prüfen kann er es schon gar nicht - er bekommt ja nur den AU-Durchschlag ohne Diagnose. Und wenn 6 Wochen nahtlos vorliegen stopt er, völlig zurecht, die Entgeltfortzahlung.


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