Anwartschaft ungültig? (Sonstige Themen)
Vielleicht kennt sich da jemand aus: bin 2005 arbeitslos geworden und mußte aus der PKV raus in die GKV. Habe eine Anwartschaftsversicherung gemacht und immer pünktlich meinen Beitrag gezahlt, nie Versicherungsleistung in der PKV in Anspruch genommen. Ab 2006 habe ich mich selbständig gemacht und Überbrückungsgeld für 6 Monate erhalten. In den 6 Monaten durfte ich nur in der GKV bleiben, danach hat mich die GKV freiwillig pflichtversichert. Die Anwartschaft habe ich weiterbezahlt. Ab April bis September war ich wieder angestellt und unter der Beitragsbemessungsgrenze daher wieder gesetzlich versichert. Nach der Probezeit habe ich gekündigt und wieder selbständig weitergearbeitet. Die GKV hat mich genötigt, wieder freiwillig bei ihnen versichert zu sein. Das wollte ich eigentlich nicht und ich habe mich im Oktober beim Vermittler der PKV, bei der die Anwartschaft bestand, erkundigt, ob ich wieder in die PKV einsteigen kann. Die PKV bestand auf eine ordentliche Kündigung meiner GKV und alle Nachweise. Nachdem ich es endlich von meiner GKV alles bekommen habe war es Dezember. Mitte Dezember habe ich alles der PKV geschickt, die sich erst einmal nicht gemeldet hatte. Mein Vermittler meinte, das es da kein Problem gäbe aber bei meiner Rückfrage bei der PKV wurde mir gesagt, dass ich mich im Oktober nach der Rückkehr in die Selbständigkeit wieder anmelden hätte müssen und so die Frist verstrichen sei. Seitdem prüfen sie meinen Antrag und ich bin seit der Kündigung bis 31.1. nicht mehr kversichert. Die PKV läßt sich Zeit und vertröstet mich ständig. Was soll ich tun, ich und mein Sohn brauchen ja eine KV und wir sind auch noch z. Zt. ziemlich krank.