Anwartschaft ungültig? (Sonstige Themen)

Moon40 @, (vor 6409 Tagen)

Vielleicht kennt sich da jemand aus: bin 2005 arbeitslos geworden und mußte aus der PKV raus in die GKV. Habe eine Anwartschaftsversicherung gemacht und immer pünktlich meinen Beitrag gezahlt, nie Versicherungsleistung in der PKV in Anspruch genommen. Ab 2006 habe ich mich selbständig gemacht und Überbrückungsgeld für 6 Monate erhalten. In den 6 Monaten durfte ich nur in der GKV bleiben, danach hat mich die GKV freiwillig pflichtversichert. Die Anwartschaft habe ich weiterbezahlt. Ab April bis September war ich wieder angestellt und unter der Beitragsbemessungsgrenze daher wieder gesetzlich versichert. Nach der Probezeit habe ich gekündigt und wieder selbständig weitergearbeitet. Die GKV hat mich genötigt, wieder freiwillig bei ihnen versichert zu sein. Das wollte ich eigentlich nicht und ich habe mich im Oktober beim Vermittler der PKV, bei der die Anwartschaft bestand, erkundigt, ob ich wieder in die PKV einsteigen kann. Die PKV bestand auf eine ordentliche Kündigung meiner GKV und alle Nachweise. Nachdem ich es endlich von meiner GKV alles bekommen habe war es Dezember. Mitte Dezember habe ich alles der PKV geschickt, die sich erst einmal nicht gemeldet hatte. Mein Vermittler meinte, das es da kein Problem gäbe aber bei meiner Rückfrage bei der PKV wurde mir gesagt, dass ich mich im Oktober nach der Rückkehr in die Selbständigkeit wieder anmelden hätte müssen und so die Frist verstrichen sei. Seitdem prüfen sie meinen Antrag und ich bin seit der Kündigung bis 31.1. nicht mehr kversichert. Die PKV läßt sich Zeit und vertröstet mich ständig. Was soll ich tun, ich und mein Sohn brauchen ja eine KV und wir sind auch noch z. Zt. ziemlich krank.

Re: Anwartschaft ungültig?

Thomas, (vor 6408 Tagen) @ Moon40

Wenn Sie die Anwartschaft mit dem Grund der Versicherungspflicht abgeschlossen haben sollten, wurde diese sofort ungültig, als Sie das erste Mal aus der GKV heraus gekommen wären.
Bei Ihrer Schilderung wäre dies sicherlich während Ihrer kurzen "Zwischen-"Selbständigkeit möglich gewesen. Nach den AVB vieler PKV gibt es damit kein Rückkehrrecht in die PKV mehr.
Und da Sie ja krank sind, will die PKV Sie nun wohl loswerden.

Je nachdem, was als Grund der Anwartschaft (Versicherungspflicht oder nur subventionierte oder billigere GKV-Mitgliedschaft) angegeben wurde, heißt es zurück in die GKV oder zum Rechtsanwalt!

Was lernt man daraus: Es muss immer eine genaue Definition des Anwartschaftsgrundes gegeben werden! Das Theater wird leider erst durch das neue Versicherungsvertragsgesetz vom 1.1.2008 gemildert, das aber für Altverträge erst am 1.1.2009 in Kraft tritt.

Re: Anwartschaft ungültig?

Moon40 @, (vor 6408 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas, vielen Dank für die Information, woher kennen Sie sich so gut aus?

Aus meinem Versicherungsschein geht der Grund nicht genau hervor nur, dass der Versicherungsschutz bis zum 31.12.08 ruht. Abgebucht hat man mir den Betrag auch in diesem Monat, also besteht der Vertrag noch, oder? Die PKV vertröstet mich jeden Tag und gibt mir keine konkrete Auskunft.

Als Besondere Vereinbarung steht jedoch, dass die Tarife innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des Grundes für die Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung wiederhergestellt werden. Ích habe die PKV 1 Monat nach Wegfall benachrichtigt und diese hat aber nicht reagiert. Was soll dass? Ich werde jetzt versuchen, meine Kündigung bei der GKV rückgängig zu machen und noch weitere 2 Monate dort bleiben, bis es geklärt ist. Was kann mir ein Rechtsanwalt dabei helfen, wenn die nicht reagieren? Gibt es da Spezialisten?

Außerdem habe ich nur eine Grippe, sonst keine ernsthaften Erkrankung, Krankenhaus (nur die Entbindung), psychatrische oder psychotherapeutische Behandlungen etc. in den letzten 5 Jahren gehabt. Also kann das doch nicht der Grund sein. Mir scheint eher, dass die selbst nicht wissen, was jetzt ist.

Muss ich dann die Anwartschaft kündigen, wenn die mich nicht nehmen sollten?

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