Re: Anwartschaft ungültig? (Sonstige Themen)

Thomas, (vor 6408 Tagen) @ Moon40

Wenn Sie die Anwartschaft mit dem Grund der Versicherungspflicht abgeschlossen haben sollten, wurde diese sofort ungültig, als Sie das erste Mal aus der GKV heraus gekommen wären.
Bei Ihrer Schilderung wäre dies sicherlich während Ihrer kurzen "Zwischen-"Selbständigkeit möglich gewesen. Nach den AVB vieler PKV gibt es damit kein Rückkehrrecht in die PKV mehr.
Und da Sie ja krank sind, will die PKV Sie nun wohl loswerden.

Je nachdem, was als Grund der Anwartschaft (Versicherungspflicht oder nur subventionierte oder billigere GKV-Mitgliedschaft) angegeben wurde, heißt es zurück in die GKV oder zum Rechtsanwalt!

Was lernt man daraus: Es muss immer eine genaue Definition des Anwartschaftsgrundes gegeben werden! Das Theater wird leider erst durch das neue Versicherungsvertragsgesetz vom 1.1.2008 gemildert, das aber für Altverträge erst am 1.1.2009 in Kraft tritt.


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