Wechsel der KK nicht möglich, da unter 18 Monaten? (Sonstige Themen)

Steffi @, (vor 6429 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Juni 2007 nicht mehr familienversichert, da ich 25 geworden bin. Ich bin aber einfach in der Krankenkasse meiner Eltern verblieben. Nun wollte ich die gesetzliche Kasse wechseln, bekomme aber einen frühesten Austrittstermin zum Okt. 2008. Zählt den der einfache Übergang von Familienversicherung in eigenständige Versicherung der gleichen KK als Neueinstieg?
ich habe noch nie eine andere KK gehabt und dachte somit, ich könnte schneller wechseln.

Vielen Dank

Re: Wechsel der KK nicht möglich, da unter 18 Monaten?

SOFA, (vor 6429 Tagen) @ Steffi

Hallo Steffi!

Leider hast du keine Möglichkeit vor dem Ablauf der Bindungsfrist die Kasse zu wechseln. Falls deine aktuelle Kasse ihren Beitragssatz erhöht hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dann wäre ein Wechsel auch während der Bindungsfrist möglich. Die Familienversicherung nach § 10 SGB V ist keine Mitgliedschaft. Deshalb hat die Dauer deiner Familienversicherung keinen Einfluss auf die Bindungsfrist.

Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte.

MfG

SOFA

Re: Wechsel der KK nicht möglich, da unter 18 Monaten?

Andi, (vor 6429 Tagen) @ Steffi

Hi,

leider ist es so dass ein Wechsel erst nach 18 Monaten möglich ist. Finde ich auch ne Sauerei, dass die Krankenkassen einen nach der Familienversicherung in eine eigenständige packen. Wollte auch wechseln, nun ist die Zeit um und ich werde Ende des Monats wechseln. Haben die dich denn informiert, dass du von familienvers. in eigenvers. wechselst? Wenn du darauf nicht reagiert hast kannst de nix machen und musst die Frist von 18 Monaten abwarten. Bei welcher KK bist de denn?
Vielleicht lohnt sich ein Wechsel gar nicht!?
Gruß Andi

Re: Wechsel der KK nicht möglich, da unter 18 Monaten?

SOFA, (vor 6428 Tagen) @ Andi

@Andi


Man kann nicht einfach so jemanden von der Famiversicherung in eine Mitgliedschaft "packen". Sie wird sicherlich eine Mitgliedserklärung unter Beachtung des § 175 SBG V unterschrieben haben. Leider geht aus Steffis Beitrag nicht hervor wie Sie dort krankenversichert ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten. A) Sie ist als Studentin versichert B) Sie ist freiwillig versichert C) Sie hat keinen Antrag auf eine freiwillige KV gestellt D) Folge aus Fall C ist dann, dass sie nach § 5 Nr. 13 SGB V per Gesetz krankenversichert.

MfG

SOFA

Re: Wechsel der KK nicht möglich, da unter 18 Monaten?

Torsten, (vor 6428 Tagen) @ SOFA

@ SOFA

Eine Wahlerklärung ist nicht zwingend erforderlich. Steffi schreibt, die Familienversicherung sei wegen Vollendung des 25. LJ beendet worden, somit tritt dann Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten ein. Bei Nichtausübung des Wahlrecht muss die Mitgliedschaft kraft Gesetzes hergestellt werden.

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