Re: Wechsel der KK nicht möglich, da unter 18 Monaten? (Sonstige Themen)
@Andi
Man kann nicht einfach so jemanden von der Famiversicherung in eine Mitgliedschaft "packen". Sie wird sicherlich eine Mitgliedserklärung unter Beachtung des § 175 SBG V unterschrieben haben. Leider geht aus Steffis Beitrag nicht hervor wie Sie dort krankenversichert ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten. A) Sie ist als Studentin versichert B) Sie ist freiwillig versichert C) Sie hat keinen Antrag auf eine freiwillige KV gestellt D) Folge aus Fall C ist dann, dass sie nach § 5 Nr. 13 SGB V per Gesetz krankenversichert.
MfG
SOFA