Krankengeldverweigerung nach Krankenkassen-Fusion (Sonstige Themen)

Franz @, (vor 6452 Tagen)

Hallo erstmal,

bin selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Zahle erhöhten Beitrag und bekomme ab der 3. Woche Krankengeld. Im November 07 hatte ich einen Unfall und bin voraussichtlich bis Ende Januar 08 krank geschrieben. Meine Krankenkasse fusioniert mit einer anderen und ich erhielt am 29.12.07 ein Schreiben, indem stand das ich ab 1.1.08 kein Krankengeld mehr bekomme, da diese Leistung bei der neuen Krankenkasse nicht vorgesehen ist. Was soll ich machen?

Re: Krankengeldverweigerung nach Krankenkassen-Fusion

Gast, (vor 6451 Tagen) @ Franz

Gegen das Schreiben sollte man jedenfalls schnellstens Widerspruch einlegen, eventuell nur zur Fristenwahrung.

Wenn die Kasse sich querstellt, würde ich klagen.

Eine ähnliche Situation ist mir zwar nicht bekannt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass durch eine Fusion der Krankengeldanspruch entfällt, der bei der früheren Kasse bestanden hat.

Re: Krankengeldverweigerung nach Krankenkassen-Fusion

Gast, (vor 6451 Tagen) @ Gast

...sorry für die Antwort auf mich selbst, hab nochmal ein bisschen Google gefragt...

dieser Sachverhalt ist und bleibt mir juristisch gänzlich neu, trotzdem gibt es dazu interessante Gerichtsurteile.

"Hierfür spricht auch, worauf der Kläger zu Recht hingewiesen hat, § 144 Abs. 4 SGB V, der gemäß § 150 Abs. 2 SGB V auch für Betriebskrankenkassen gilt: Hiernach führt eine Vereinigung von Krankenkassen dazu, dass mit dem Zeitpunkt des Entstehens die bisherigen Krankenkassen geschlossen sind und die neue Krankenkasse in die Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkasse eintritt."

Das war "nur" ein Sozialgerichtsurteil zum Thema Kündigungsrecht, passt aber dennoch gut auf die Situation.

In die Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkassen einzutreten, würde die Weiterführung des Krankengeldes einschließen.

Der Vermerk, dass dies auch für Betriebskrankenkassen gilt, ist in diesem Zusammenhang sicher wichtig. Ich glaub, ich weiß, um welche Fusion es geht :p

Ich bleibe damit bei Widerspruch und Klage.

Re: Krankengeldverweigerung nach Krankenkassen-Fusion

Franz @, (vor 6451 Tagen) @ Gast

Vielen Dank für die kurzfristige Antwort. Hätte nicht gedacht, dass man mit diesem Thema Leute nachts gleich vor den Rechner lockt um das Problem zu lösen.

Ich gestern auch im Internet gestöbert, bin aber leider außer Sonderkündigungsrecht auf nichts gestossen, dass speziell meinen Fall beantworten könnte. Aber dein Urteil hört sich gut an. Wie findet man denn solche Urteile des Sozialgerichtes im Internet?

In jedem Fall werde ich deine Antwort in meinen Widerspruch einbauen und mal abwarten was dann kommt. Ob ich dann einen Anwalt einschalte, den ich ja selbst bezahlen muss, weiß ich noch nicht.


Vielen Dank nochmal Franz

Re: Krankengeldverweigerung nach Krankenkassen-Fusion

Franz @, (vor 6451 Tagen) @ Gast

Vielen Dank für die Unterstützung. Ich werde in jedem Fall Widerspruch einlegen. Doch zunächst muss ich mir über verschiedene § erst mal mehr Information verschaffen, wie es denn wirklich aussieht.l

Franz

Re: Krankengeldverweigerung nach Krankenkassen-Fusion

Torsten, (vor 6451 Tagen) @ Franz

Dür diese Situation müsste eigentlich Vertrauensschutz bestehen. Hierrauf würde ich mich im Falle eines Widerspruchs grundsätzlich berufen. Sie könne ja schließlich nichts für die Fusion.

Ob für die Zukunft noch eine Einstufung mit Anspruch auf Krankengeld möglich sein wird, ist fraglich.

Im Zweifelsfall empfehle ich dann den Wechsel zu Eine KK mit entsprechendem Tarif und gerimnger Fusionswahrscheinlichkeit.

Guten Rutsch!

Re: Krankengeldverweigerung nach Krankenkassen-Fusion

Gastredner, (vor 6450 Tagen) @ Torsten

Das Krankengeld für Selbständige wird in der Satzung der KK geregelt. Einfach mal in die Satzung der neuen KK nachschauen. Wahrscheinlich gibt es aber bei der "neuen" Kasse keine Versicherung mit Krankengeldanspruch für Selbständige.

Aber auf jeden Fall vorsorglich gegen Bescheid mit dem das KG eingestellt wurde Widerspruch einlegen.

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