Re: hilfe-nicht versichert zur zeit (Sonstige Themen)
Hallo,
am besten zuerst klären, was ab Februar ist: Wenn eine Familienversicherung über den Ehegatten möglich ist oder Anspruch auf Arbeitslosengeld II (=Hartz IV) ab Februar besteht, ist die Sache einfach: die PKV für ein Jahr abschließen und dann Ende Januar mit Hinweis auf § 5 Absatz 9 Sozialgesetzbuch V zum Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung kündigen. Man hat nach dem Paragraphen ein Recht auf diese Sonderkündigung!
Falls ab Februar keine gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, bleibt nur, die private als (teure) 100%-Versicherung weiterzuführen.