Auch ich bin betroffen. Habe 25 Jahre lang in eine Direktversicherung (DV) eingezahlt, und erwarte nun den Bescheid von Seite der Krankenkasse über den Einbehalt der KV/PV-Beiträge auf den vollen Kapitalbetrag meiner DV.
Die Beiträge zur DV waren zwar steuerbegünstigt, aber keinesfalls sozialversicherungsbegünstigt.
Der Einbehalt des vollen KV-Beitrages auf die gesamte Kapitalleistung wirkt wie die nachträgliche Anhebung der KV-Beitragsbemessungsgrenze; allerdings mit dem Unterschied, dass die Arbeitgeber aussen vor bleiben: Sie haben keine KV-Beiträge nachzuzahlen.
Besonders betroffen sind Direktversicherte, deren Verdienst seinerzeit nicht über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Sie zahlen praktisch zweimal KV-Beiträge auf ihre damalige DV-Prämie: Seinerzeit den halben KV-Beitrag auf ihr gesamtes Entgelt(der AG zahlte die andere Hälfte), und nun nochmals alleine den vollen KV-Beitrag. In Summe also den 1,5-fachen KV-Beitrag auf die seinerzeitigen DV-Prämien!
Und noch etwas: Die Erhebung von KV-Beiträgen auf einmalig ausgezahlte Kapitalleistungen einer Direktversicherung trifft einzig GKV-Versicherte. Beamte und andere Privatversicherte haben keine KV-Beiträge an ihre Privatversicherungen nachzuzahlen.
Liegt hier nicht eine gravierende Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor?
Wurde eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in den Musterklagen beklagt?
MfG