theoretischer vs. praktischer KV-Beitrag Midijob (Gesetzliche Krankenkassen)

Neuling, (vor 6765 Tagen)

Meine Frage gilt dem Unterschied zwischen dem theoretischen Krankenkassenbeitrag und dem praktischen Krankenkassenbeitrag etwa bei Midi-Jobs.
Verstehe ich das richtig: Ein Midijob löst einen tabellarisch ermittelbaren Krankenkassenbeitrag aus. Liegt dieser unter dem Satzungsmäßigen Mindestbeitrag der Krankenkasse zahlt der Midijobber die Beitragsdifferenz aus eigener Tasche, ohne Arbeitgeberbeteiligung.

Re: theoretischer vs. praktischer KV-Beitrag Midijob

RW, (vor 6757 Tagen) @ Neuling

Ein Midijob liegt bei einem Verdienst zwischen 400,01 und 800 EUR. In diesem Bereich überweist der Arbeitgeber der Krankenkasse einen verringerten Beitrag. Die Regelung, dass AG und AN jeweils die Hälfte (abgesehen von 0,9%-Punkten Zusatzbeitrag) gilt hier nicht! Der AG trägt aber seinen normalen Beitrag, nur der Anteil des AN wird gesenkt. Man möchte den "Sprung" zwischen 400 EUR (Minijob - ohne Sozialversicherungsbeiträge) und 401 EUR (volle Sozialversicherungsbeiträge) dadurch mildern.
Die Formel istz für alle Krankenkassen und Sozialversicherungsträger gleich und z.B. in § 226 Abs. 4 SGB V geregelt.

RSS-Feed dieser Diskussion