Re: Ende der Familienversicherung (Sonstige Themen)
Einfach bei der KK des leiblichen Vaters einen Antrag auf FamV stellen. Der Anspruch besteht kraft Gesetzes. Bei Inanspruchnahme von Leistungen in der Vergangenheit wird Deine Kass ggf. einen Erstattungsanspruch an die Kasse des leiblichen Vaters stellen.
Der leibliche Vater kann die Familienvertsicherung nicht verweigern.