Re: TKK - Schadensersatz geltend machen (Sonstige Themen)
Hallo,
die Frage ist doch, was Du auf dem Aufnahmeantrag zum Thema Vorkasse angegeben hast. Besorg Dir eine Kopie von der TK (6 Jahre Aufbewahrungsfrist - muss also noch da sein). Hast Du dort korrekt angegeben, dass Du bis zum Dez. 04 bei der AOK warst - dann hast Du einen Beweis in der Hand.
Ich meine mich erinnern zu können, dass man von Dir max. 3 Monate den Beitrag seitens des Arbeitgebers rückrechnen kann. Da hat Dein AG Pech gehabt und muss den Rest berappen. Wo das aber im Gesetz steht weiss ich nicht...
LG, Shops