Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung (Sonstige Themen)
Hallo,
da ist doch einiges unklar. Sie schreiben dass Sie erst ab 2008 selbständig sind. Normalerweise funktioniert das bei den Kassen folgendermassen. Bei Beginn einer Selbständigkeit kann mann in der Regel noch keine defintiven Angaben über sein zukünftiges Einkommen machen. Deshlab wird zu Beginn eine Schätzung vorgenommen, und zwar vom Versicherten. Dabei ist zu berücksichtigen dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige bei ca. 1860,00 € Einkommen liegt. Dies ist im Gesetz so geregelt. Für Existenzgründer gibt es eine andere Grenze die bei ca. 1222,00 € liegt. Also, bei Beginn wird geschätzt und die Einstufung von der Kasse als vorläufig ausgestellt. Diese vorläufige Einstufung wird dann überprüft wenn der dazugehörige Einkommensteuerbescheid (hier, der für 2008) der Kasse vorgelegt wird. Anhand der tatsächlichen Zahlen ergibt sich dann entweder eine Nachforderung wenn die Einnahmen höher waren als geschätzt und eine Rückzahlung wenn die Einnahmen niedriger waren, aber nach der Mindestbemessungsgrenze muss auf jeden Fall gezahlt werden.
Alle Folgeeinstufungen sind dann von Beginn an endgültig und werden erst bei sofortiger Vorlage der Nachfolgeeinkommenssteurbescheide für die Zukunft geändert so dass des dann zu keinen Nachforderungen aber zu keinen Rückzahlungen mehr kommt.
Ist das hier so gelaufen ?
Gruß
Czauderna