Eheähnliche Gemeinschaft (Sonstige Themen)

Nadine @, (vor 7099 Tagen)

Mein Freund und ich haben eine gemeinsame Tochter und leben zusammen in eheähnlicher Gemeinschaft. Ich arbeite ab Mai, mein Freund studiert von zuhaus an der Fernuni in Hamburg und kümmert sich ums Baby. Da er bereits 30 ist und die Fernuni nicht staatlich anerkannt, gilt für ihn kein Studententarif. Er verdient aber auch nix dazu, ich bin Alleinverdiener. Ich frag mich nun, ob ich ihn bei mir in Form einer Familienversicherung mitversichern kann oder was für uns die günstigste Lösung ist.

Re: Eheähnliche Gemeinschaft

Thomas, (vor 7098 Tagen) @ Nadine

Kurz und knapp: Heiraten (im Notfall mit Ehevertrag bei absoluter Gütertrennung).

Eine Mitversicherung in wilder Ehe gibt es nicht und ist auch politisch nicht gewollt, da ja dann in einer WG nur noch jeder zweite Beitrag zahlen müsste: Schließlich könnte ja dann jeder behaupten, er lebe in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Auch ein gemeinsames Baby ändert hieran nichts.

Re: Eheähnliche Gemeinschaft

Roland, (vor 7098 Tagen) @ Nadine

Eine Familienversicherung ist nach § 10 Sozialgesetzbuch V
nur für Ehegatten und Kinder möglich, in Sonderfällen auch für Stiefkinder und Enkel. Lebenspartner können nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren (Homo-Ehe) familienversichert werden. Ansonsten können Lebensgefährten nicht kostenlos familienversichert werden.

Re: Eheähnliche Gemeinschaft

An58, (vor 6926 Tagen) @ Roland

Gilt dies auch für die private KV ?

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