AG-Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (Sonstige Themen)

Claudia @, (vor 7140 Tagen)

Hallo zuammen,
ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand im Forum weiterhelfen kann. Ich bin privat versichert und kinderlos. Daher erhalte ich nicht den hälftigen Zuschuß zur meiner privaten KV, sondern den Abzug für Kinderlose. Meiner Ansicht nach gilt diese Regelung jedoch nur für gesetzlich bzw. freiwillig Versicherte.
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Liebe grüße, Claudia

Re: AG-Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Roland, (vor 7137 Tagen) @ Claudia

Hallo,

ein klares Ja und Nein!
Der Zuschlag für Kinderlose gilt nur für Mitglieder in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber hat aber nach § 61 Sozialgesetzbuch XI nur den Zuschuss wie bei einem Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung zu zahlen:
In Zahlen: Kinderlose zahlen in der gesetzlichen Pflegeversicherung: 1,95% (0,85% zahlt der AG und der AN zahlt 1,1%). Für Versicherte einer privaten Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber auch nur 0,85% Zuschuss.

Gruß
Roland

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