Re: Reha - wo beantragen (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich denke doch;)
Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ihre Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die Leistungen können Sie in Abständen von 4 Jahren erhalten. Vorzeitige Leistungen vor Ablauf dieser Frist sind möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
* Wartezeit von 15 Jahren
* 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
* Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
* Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Sind Sie Jugendliche oder Jugendlicher, kann bereits ein Pflichtbeitrag ausreichen. Für Sie genügt es, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung (zum Beispiel Schule, Fachschule oder Hochschule) eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. Diese Beschäftigung oder Tätigkeit beziehungsweise eine sich daran anschließende Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit muss allerdings durchgehend bis zur Antragstellung angedauert haben.
Gefunden unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15758/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/02__medizinische__reha/voraussetzungen.html