Re: Krankenkassenwechsel von Privat zu Gesetzlich (Sonstige Themen)

Sabine, (vor 7231 Tagen) @ Monika Bues

Hallo,
wenn Du Leistungen vom Arbeitsamt bekommst (ALG I oder II) wirst Du versicherungspflichtig und kannst in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Bei der Privaten hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Um aber in der gesetzlichen bei einer erneuten Selnbständigkeit bleiben zu können, musst Du gewisse Vorversicherungszeiten (entweder unmittelbar vorher 12 Monate oder 24 Monate innderhalb der letzten 5 Jahre) zurückgelegt haben.
Und mein persönlicher Kommentar: Das ist auch richtig, sonst könnte ja jeder wieder in der GKV unterkriechen, wenns sich gerade rechnet (Alter, geringes Einkommen), während der in den guten Jahren sich gegen die Gemeinschaft entschieden hat. Und das würde ich als GKV-Versicherter auch mitbezahlen müssen; und das geht mir gegen den Strich.

LG, Sabine


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