Re: Arbeit in der Schweiz, was wird mit der Frau in der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RW, (vor 6768 Tagen) @ Susanne

Hallo,

bei den meisten ausländischen Staaten bekommt man von der ausländischen Krankenkasse einen Vordruck, dass man dort Mitglied ist und die Angehörigen kostenlos zu Lasten der inländischen Krankenkasse behandelt werden. Die ausl. Krankenkasse erstattet dann der dt. KK die Behandlungskosten. Falls in der Schweiz eine Besonderheit vorliegt, gibt es noch zwei Möglichkeiten:
1) Man beantragt bei der Schweizer KK die Befreiung von der Versicherungspflicht und beantragt die freiwillige Versicherung bei der bisherigen deutschen KK. Die Familienversicherung ist dann eingeschlossen. Bitte HARTNÄCKIG nach der Krankengeldversicherung fragen (ggf. schriftl Entscheidung verlangen).
2) Oder die Ehefrau beantragt eine freiwillige Mitgliedschaft bei der dt. KK.
Einfach durchrechnen und ggf. Risiken prüfen (Krankengeld, Rückkehr nach Deutschland)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion