Re: Arbeitslos und ohne Anspruch - Wie versichern? (Sonstige Themen)

Jack @, (vor 7234 Tagen) @ Sora

Privat versichern ist schon wieder schwierig. Denn eine private Versicherung nimmt die junge Dame nicht auf, wenn eine Vorkrankheit wie Asthma besteht.

Noch gibt es die Möglichkeit, zu der vorherigen Privatversicherung zurückzukommen, ohne Gesundheitspreüfung. Aber da gibt es Fristen. Und wenn die rum sind ist Essig. Aber es ist die Frage: wann wurde die private Krankenversicherung gekündigt und durch wen. Es gibt hier eine Dreimonatsfrist. Und die Eltern können die Privatversicherung für einen Volljährigen nicht allein ohne desssen Unterschrift kündigen.

§ 5 SGB-V lautet in Abs. 9 und 10:

(9) Wer versicherungspflichtig wird und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, kann den Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen. Dies gilt auch, wenn eine Versicherung nach § 10 eintritt.

(10) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zustande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages.


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