Re: Anwartschaftsversicherung (Sonstige Themen)

Agion, (vor 7157 Tagen) @ Chris

Hi Chris,

wenn Du nach einem Auslandaufenthalt Leistungen der AA erhälst oder unter BBG beschäftigt bist, bist Du versicherungspflichtig. In dem Falle wäre eine Anwartschaft in der GKV, die es natürlich gibt, nicht nötig. Nur wenn Du nach der Rückkehr erstmal keine Leistungen erhälst, keine Arbeit hast oder Dich freiwillig GKV versichern möchtest brauchst Du diese Anwartschaftsversicherung.

Aber wer weiß das schon vorher so genau ;-)

Viele Grüße


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