Re: Mutterschaftsgeld bei gemeinnützigen Vereinen (Sonstige Themen)

Jack, (vor 7331 Tagen) @ Eva Stützel

Zwangsmitglied in der Umlagekasse sind alle Arbeitgeber, die bis zu 20 Arbeitnehmer beschäftigen, freiwillig können die teilnehmen, die 21-29 Arbeitnehmer beschäftigen. Ob der Arbeitgeber ein Haushalt, ein Freiberufler, eine GmbH, eine AG oder ein e.V. ist, ist wurscht.

Details z.B. unter
http://www.fast-4ward.de/base/show_article.php?a=285
und weiteren Verlinkungen zum LFZG

Wenn Ihr Verein weniger als 21 Arbeitnehmer beschäftigt und wirklich noch keine Umlagebeiträge gezahlt haben, müssen Sie das nachholen.


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