Re: Mutterschaftsgeld bei gemeinnützigen Vereinen (Sonstige Themen)
Zwangsmitglied in der Umlagekasse sind alle Arbeitgeber, die bis zu 20 Arbeitnehmer beschäftigen, freiwillig können die teilnehmen, die 21-29 Arbeitnehmer beschäftigen. Ob der Arbeitgeber ein Haushalt, ein Freiberufler, eine GmbH, eine AG oder ein e.V. ist, ist wurscht.
Details z.B. unter
http://www.fast-4ward.de/base/show_article.php?a=285
und weiteren Verlinkungen zum LFZG
Wenn Ihr Verein weniger als 21 Arbeitnehmer beschäftigt und wirklich noch keine Umlagebeiträge gezahlt haben, müssen Sie das nachholen.