Re: 3 Tage zu spät gezahlt - € 38 Spätzahler-Wucher-Strafe (Gesetzliche Krankenkassen)

Jan, (vor 6768 Tagen) @ Matze

Hallo Matze,

" Übrigens: Als Tag der Zahlung gilt bei Barzahlung der Tag des Geldeingangs; bei Zahlung durch Scheck, bei Überweisung oder bei Einzahlung auf ein Konto der Einzugsstelle der Tag der Wertstellung zugunsten der Einzugsstelle (!!! - also nicht etwa der Tag der Überweisung!), bei rückwirkender Wertstellung das Datum des elektronischen Kontoauszuges des Geldinstituts der Einzugsstelle; bei Vorliegen der Einzugsermächtigung der Tag der Fälligkeit."

Sie beziehen sich auf eine alte Regelung die letztes oder vorletztes Jahr abgeschafft (unwissentlich) wurde.
Aktuell gilt hier das BGB. Somit ist die Zahlung als erbracht, sofern das Konto am 15. gedeckt und belastet wurde.

Gruß Jan


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