Beitragsbemessungsgrenzen (Sonstige Themen)
Hallo,
kann mir jemand erklären, wie die Befreiung in der Praxis abläuft? Bei der KV/PV sind die Grenzen: 3.487,- € monatlich / 41850,- € jährlich.
Wird, im laufe eines Jahres, sobald man die Jahresgrenze überschritten hat, vom Arbeitgeber nichts mehr direkt einbehalten? D.h. man zahlt dann keine KV/PV - Beiträge mehr? Oder, gibt es irgendeine Rückerstattung?
Wie siehts aus, wenn man in einem Monat die 3487,- übersteigt, aber am Jahresende nicht die Jahresgrenze überschreitet? Zahlt man nur für die 3487 ? Muß man im nachhinein rückerstatten?
Gruß
Hans