Beitragsbemessungsgrenzen (Sonstige Themen)

Hans, Mittwoch, 24.03.2004, 08:10 (vor 7391 Tagen)

Hallo,

kann mir jemand erklären, wie die Befreiung in der Praxis abläuft? Bei der KV/PV sind die Grenzen: 3.487,- € monatlich / 41850,- € jährlich.

Wird, im laufe eines Jahres, sobald man die Jahresgrenze überschritten hat, vom Arbeitgeber nichts mehr direkt einbehalten? D.h. man zahlt dann keine KV/PV - Beiträge mehr? Oder, gibt es irgendeine Rückerstattung?

Wie siehts aus, wenn man in einem Monat die 3487,- übersteigt, aber am Jahresende nicht die Jahresgrenze überschreitet? Zahlt man nur für die 3487 ? Muß man im nachhinein rückerstatten?

Gruß

Hans


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