Re: an Redaktion: Link auf falsches Gesetz ? (Sonstige Themen)

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂, Braunschweig, (vor 8004 Tagen) @ Überarbeiter

Sie haben recht: Leider hat die Uni Tübingen ihren Text nicht aktualisiert. Wir arbeiten an einem neuen Link. Vielen Dank für den Hinweis.

Gruß, die Redaktion

PS: Auch wenn bei vielen Krankenkassen eine andere Rechtsauffassung herrscht: der Kündigungszeitraum beträgt nicht 2 Monate, sondern er ist unbegrenzt.


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