Re: an Redaktion: Link auf falsches Gesetz ? (Sonstige Themen)
Sie haben recht: Leider hat die Uni Tübingen ihren Text nicht aktualisiert. Wir arbeiten an einem neuen Link. Vielen Dank für den Hinweis.
Gruß, die Redaktion
PS: Auch wenn bei vielen Krankenkassen eine andere Rechtsauffassung herrscht: der Kündigungszeitraum beträgt nicht 2 Monate, sondern er ist unbegrenzt.