Mutterschaftsgeld als Beamtin auf Widerruf in der GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
m.E. ist auch keine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld/Mutterschaftsgeld notwendig, da Beamtinnen während der Schutzfristen ihre Bezüge in voller Höhe weiter erhalten.
Einziger Wermutstropfen: Während der Mutterschaftsgeld- und Elternzeit müssen weiterhin Beiträge - dann aber wohl nur in Höhe von rund 140,- Euro mtl - gezahlt werden.
MfG
ratte1