Beschwerde über IKK Sachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

Martin @, (vor 6827 Tagen)

Meinem Beitrag möchte ich folgendes ergänzen:

Bei uns ist auch mal ein Transport mit dem Krankenwagen nötig gewesen. Dafür hat die IKK Sachsen eine Zuzahlung zu den Fahrtkosten verlangt, obwohl hierfür keine verlangt werden dürfen. Es handelte sich nämlich erstens um ein Kind und zweitens waren wir von allen Zuzahlungen befreit. Das hätte man dort sehen müssen. Dann wäre dieser Betrag auch nicht angefordert worden. Nach unseren Recherchen und unserem Widerspruch wurde die Forderung storniert.


2. verschickte die IKK Sachsen einen Fragebogen für die kostenlose Familienversicherung, der bei uns jedoch nicht angekommen ist. Die Erinnerung hierfür ist bei uns liegen geblieben (wegen dem anderweitigen Bürokratieaufbau zur Leistungsabwehr - bei uns ist eine Person nur damit beschäftigt!) bis die IKK Sachsen dann die Versichertenkarte zurück haben wollte.

Wenn das solche wichtigen Angelegenheiten sind, dann sollte man das entsprechend verschicken. Meiner Meinung nach. Damals hat auch niemand angerufen. Aber als sie die Nachweise über die Hausstaubmilbenallergie haben wollten, da war das möglich.

Vielleicht kann ein Fachmann mal aufklären ...

vermutlich ist eine Krankenkasse nicht gerade scharf auf kostenlose Familienmitversicherungen - oder ? ABER will möglichst wenig oder keine Leustungen bezahlen.

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Markus, (vor 6824 Tagen) @ Martin

als Mitarbeiter einer Kasse, der o.g. Sachen bearbeitet, kann ich Ihnen folgendes sagen:

1. Zuzahlung zu Fahrtkosten sind auch für unter 18-jährige zu entrichten! (die einzige Zuzahlung lt. Gesetz, die unter 18-jährige erbringen müssen) Aber nachdem Ihr ja von den Zuzahlungen befreit seit, entfällt diese natürlich.

2. Wenn mir ein Versicherter eine Verordnung bringt, wo eine Allergiebettwäsche verordnet wird, wird diese auch von uns ohne Prüfung bestellt. Einzig wenn die Bettwäsche selbst beschafft wird, dann benötigen wir entweder ein Attest oder eine Verordnung. (natürlich nur dann, wenn uns von der Allergie noch nichts bekannt ist!)

Markus

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

RW, (vor 6807 Tagen) @ Martin

Der Fragebogen hat leider ein notwendiges Übel aufgrund des Krankenkassenfinanzausgleichs: Krankenkassen mit vielen Familienversicherten bekommen mehr aus dem Finanzausgleichstopf oder müssen weniger einzahlen. Beim Finanzausgleich zählen aber nur Angehörige für die ein aktueller Fragebogen vorliegt (nicht älter als 12 Monate). Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Unterschiede bestehen nur darin, ob 1, 2 oder 3 schriftliche oder telefonische Erinnerungen erfolgen. Wenn es keine schriftliche Antwort der Versicherten gibt, wird die Versicherung beendet (auch wenn es der Krankenkasse selber weh tut)

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Shoppingqueen, (vor 6806 Tagen) @ RW

Hallo,

ehrlich gesagt kann ich das Gejammere über das jährliche Ausfüllen des Fragebogens für die Familienversicherung nicht mehr hören. Da hat man Frau und/oder Kind(er) schon für lau mitversichert und da sind die 5 Minuten des Ausfüllens und die 55 Cent Porto (wenn man kein Fax hat) schon die Bürokratie schlechthin.
Man muss ja auch jedes Jahr die Steuererklärung machen, also warum nicht einfach mal pflichtbewusst das erste Schreiben einfach beantworten?

LG, Shops

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

GKV-ADM, (vor 6806 Tagen) @ Shoppingqueen

Du hast völlig Recht, Shoppingqueen. 2,3 mal werden die Kunden angeschrieben, x-mal auf den AB gesprochen, um RR gebeten, aber nichts passiert. Und dann darf ich - auf Kosten der Versichertengemeinschaft - teilweise dutzende von Kilometern fahren, um die Leute dazu zu bewegen endlich den dusseligen Fave-Bogen gnädigerweise der Kasse zur Verfügung zu stellen.

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Shoppingqueen, (vor 6806 Tagen) @ GKV-ADM

Hallo,
das ätzende daran ist, dass man den Bogen haben MUSS - alleine schon für den RSA. Ansonsten wäre ich dafür: Austragen. Aber auch das geht ja nach dem 1.4. nicht mehr.

Und für alle die, die hier immer auf den Verwaltungskosten rumreiten. Denkt mal, es gäbe die Einheitsversicherung. Schwuppdiwupp wären Eure Angehörigen dann kostenpflichtig selbst versichert, wenn nicht reagiert wird.

LG, Shops (die auch keinen Bock mehr hat den Bögen hinterherzurennen; teilweise auch persönlich)

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Chris, (vor 6805 Tagen) @ Shoppingqueen

Ich gebe zu, dass ich schmunzeln muss.

Das ist doch mal ein Punkt, wo sämtliche Mitarbeiter verschiedenster Krankenkassen einer Meinung sind :-))

Schön ist es nicht, aber es kann halt im RSA gravierende Folgen haben. Von daher, liebe Versicherte, füllt den Bogen einfach aus und schickt ihn der zuständigen Krankenkasse zurück...

Schönen Restsonntag

Chris

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