Re: Beschwerde über IKK Sachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 6831 Tagen) @ Philipp Sirrom

Eine ganz normale ärztliche Bescheinigung reicht aus - zumindest nach meiner bisherigen Erfahrung. Ich bin selbst Allergikerin.

Gruß
Elgin


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