Fristen Statuswechsel Beamter (Private Krankenversicherungen)
es sind genau drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht
siehe § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1
es sind genau drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht
siehe § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1
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