freiwillig PKV? Wenn ja welche? (Private Krankenversicherungen)
Nein, bei Beginn der Schutzfrist tritt keine Versicherungspflicht ein, ggf nach der Elternzeit bei Wiederaufnahme der (Teilzeit-)Beschäftigung
Nein, bei Beginn der Schutzfrist tritt keine Versicherungspflicht ein, ggf nach der Elternzeit bei Wiederaufnahme der (Teilzeit-)Beschäftigung
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