Wechsel von gesetzlich in die Private-Probleme bei Erkrankun (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
die Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder, deren Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, ergibt sich aus § 240 SGB V (letzter Absatz).
Die Einnahmen beider Ehegatten werden addiert. Dann wird pro Kind ein Betrag von 511 bzw. 851 Euro abgezogen. Die Hälfte des Restbetrages gilt als Einnahme des GKV-Mitgliedes, maximal die halbe Beitragbemessungsgrenze von 3750 Euro. Der Beitrag inkl. Pflegeversicherung beträgt somit zwischen 138 und 304 Euro.
Bei niedrigeren Einnahmen des Ehegatten sinkt dieser Beitrag entsprechend: Kurzarbeit, Insolvenz, Frührente, Altersrente ...
Ggf. können die Kinder kostenlos beim GKV-Mitglied mitversichert werden (oder nach einer Einkommensreduzierung des Ehegatten).
Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren (inkl. Mutter-Kind.-Kuren), Psychotherapie und Hilfsmittel achten.
Häufige Beschwerden von PKV-Versicherten
Man sollte auf jeden Fall sehr ausführliche Gespräche mit der GKV und der PKV führen.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW