Re: studentischer tarif endet mit 30 jahren und 14. semester (Gesetzliche Krankenkassen)

Reg, (vor 6851 Tagen) @ franz

Hallo,

unser geliebter Gesetzgeber nimmt an, dass 7 bis 8 Jahre Studienzeit durchaus angemessen sind. Ich "kenne" auch 50-jährige Studenten die rumjammern aber noch nie wirklich gearbeitet haben. Wo also die Grenze ziehen ? Richtig, hier hat sich Vater Staat die 30 als Zahl ausgesucht.

Zurück zum Thema: es gibt bei einigen Krankenkassen Verlängerungsgründe für die KVdS (KV der Stundenten). Verlängerungsgründe wären hier z.B. eine längere Erkrankung oder die Pflege eines Angehörigen etc. Sprich doch mal mit Deiner KK darüber. Ein Anrecht besteht jedoch nicht darauf. Tipp: die großen KK machen es, die kleinen nicht. Ein Wechsel bringt dich in dem Fall, dass du bei der Falschen bist jedoch nicht weiter.

Gruß


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