studentischer tarif endet mit 30 jahren und 14. semester (Gesetzliche Krankenkassen)

franz, (vor 6851 Tagen)

hallo,

bei der aok hessen endet mit dem 30. lebensjahr und/oder dem 14. fachsemester die studentische krankversicherung.

ist das bei allen krankenkassen identisch oder gibt es ausnahmen, die gesunde studierende menschen über 30 nicht ausnehmen?

danke fuer die antworten!

Re: studentischer tarif endet mit 30 jahren und 14. semester

Reg, (vor 6851 Tagen) @ franz

Hallo,

unser geliebter Gesetzgeber nimmt an, dass 7 bis 8 Jahre Studienzeit durchaus angemessen sind. Ich "kenne" auch 50-jährige Studenten die rumjammern aber noch nie wirklich gearbeitet haben. Wo also die Grenze ziehen ? Richtig, hier hat sich Vater Staat die 30 als Zahl ausgesucht.

Zurück zum Thema: es gibt bei einigen Krankenkassen Verlängerungsgründe für die KVdS (KV der Stundenten). Verlängerungsgründe wären hier z.B. eine längere Erkrankung oder die Pflege eines Angehörigen etc. Sprich doch mal mit Deiner KK darüber. Ein Anrecht besteht jedoch nicht darauf. Tipp: die großen KK machen es, die kleinen nicht. Ein Wechsel bringt dich in dem Fall, dass du bei der Falschen bist jedoch nicht weiter.

Gruß

Re: studentischer tarif endet mit 30 jahren und 14. semester

Olli, (vor 6851 Tagen) @ Reg

Das ist bei jeder Kasse so. Die Regelung ist im SGB V verfasst und daran müssen sich alle halten. Natürlich gibt es besondere Fälle die die studentische KV um ein paar Monate verlängern können. Solche Ausnahmefälle sind in Rundschreiben zum Thema KVDS zu finden.

@ REG: Dein Tipp ist leider falsch. Natürlich müssen auch kleine Kassen Sachverhalte berücksichtigen die dem Versicherten eine längere KVDS ermöglichen. Selbstverständlich nur wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

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