Der große Krankenkassen-Führer vom Focus (Gesetzliche Krankenkassen)

Targot, (vor 6851 Tagen)

Liebe mündige Bürger,

was uns da von einem der großen deutschen Informationszeitschriften "Focus" in der Ausgabe vom 13.08.2007 geboten wird ist m. M. n. an Parteilichkeit, Käuflichkeit und unseriöser Berichterstattung kaum mehr überbietbar.

In der 28-Seitigen-Beilage (die zu aller Lächerlichkeit noch "Der große Krankenkassen-Führer" getauft wurde), werden in bildhafter Ausdrucksweise die besonderen und "unschlagbaren" Vorzüge der DAK, Barmer, BIG und BKK Mobil-Oil angepriesen. Der Chefredakteur Frank Pöpsel preist die Beilage als "Gemeinschaftsjournal seiner Zeitung und o. g. Kassen an, und soll als Wegweiser durch das Leistungsspektrum der GKV-Landschaft dienen und darüber hinaus den Geldbeutel der Versicherten entlasten (was mir bei der auswahl der o. g. Krankenkassen ernsthaft schleiherhaft vorkommt). 6 der 28 Seiten sind ganzseitige Anzeigen der genannten Kassen.

Erbärmlich für den Focus, derartige Werbeplattformen als großen Krankenkassenführer zu vermarkten, zudem die Zielgruppe des Focus nicht unbedingt derartig minderbemittelt sein dürfte.

Erbärmlich für die beteiligten Kassen, für einen derartigen Fake kostbare Beitragsgelder zu verschwenden.

Gruß
Targot

Re: Der große Krankenkassen-Führer vom Focus

Reg, (vor 6851 Tagen) @ Targot

Hallo,

ich lese den Focus nicht, ist mir zu doof diese Illustrierte. Deine Behauptung, dass hier Beitragsgelder "verschwendet" werden solltest du aber beweisen können. Bitte Quellen nennen, oder ggf. etwas schriftliches der jeweiligen Kasse benennen können, woraus hervorgeht, dass für die Finanzierung Beitragsgelder genutzt wurden.

Solange es keine Beweise hierfür gibt, ist für mich der Tatbestand nach § 187 StGB erfüllt. Dafür gibts Geldstrafen und auch 5 Jahre Aufenthalt hinter den schwedischen Gardinen.

Zitat: "„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Gruß

Frage zur Finanzierung der Krankenkassen

Ulrich, (vor 6851 Tagen) @ Reg

Hallo,

ich hätte eine Frage dazu: woher bekommen die Krankenkasen ihr Geld?

Gruß, Ulrich

Re: Frage zur Finanzierung der Krankenkassen

Reg, (vor 6851 Tagen) @ Ulrich

Die Krankenkassen erhalten ihr Geld durch Beitragseinnahmen und Anlage von Vermögen, durch Vermietung und Verpachtung.

Wer in aller Welt kann eigentlich behaupten, die KK hätten dafür Geld bezahlt ? Wir sollten erst einmal das herausfinden.

Gruß

Re: Frage zur Finanzierung der Krankenkassen

Targot, (vor 6851 Tagen) @ Reg

Hallo Reg,

zum einen herzlichen Dank für die Rechtkundeaufklärung. Da Krankenkassen sich jedoch gemäß SGB beinahe ausschliesslich durch Beitragseinnahmen finanzieren, kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Und da die Zeitschrift Focus kein gemeinnütziger Verein ist, wird die Produktion von ganzseitigen Hochglanzanzeigen nicht kostenlos erstellt werden können (zumal selbst dann die jeweiliegen Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts die entsprechende kostenlose Werbung der Innenrevision bzw. Kassenaufsicht belegen müssten).

Von daher kann ich deiner Argumentation in Gänze nicht folgen. Wird wohlmöglich anderen ebenso gehen!

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