Re: Beitragssatz freiwillig Versicherter ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Schnitzel, (vor 6855 Tagen) @ BesuchGAst

hi geo,

bei dir wäre zu schauen, ob bei dir der Bezug von Arbeitslosengeld I oder II oder gar die Familienversicherung nicht vorrangig wäre und die Tätigkeit bei der Organisation als Zubrot gerechnet werden kann.

Es gibt in der Tat verschiedene Ansichtsweisen bei den Kassen, die eine z.B. ist die deiner jetzigen Kasse. Andererseits wäre auch die von dir beschriebene Einstufung als sonstiger freiwillig Versicherter möglich.

Um das hier so beurteilen zu können brauchen wir natürlich mehr Infos:
- Bist du dort dann Angestellter (ohne Lohn) ?
- Erhälst du nur eine Aufwandsentschädigung, also so ne Art Taschengeld ?
- Ist die Tätigkeit auf einen bestimmten Zeitraum befristet ?
- Schreibst du denen für deine Tätigkeit Rechnungen ?
- Hast du Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung / Pensionen / Renten / Zinseinkünften und übersteigen diese die mtl. Grenze von etwa 816 € ?

Danach könnte man genauer schauen, welche Einstufung bei dir wirklich vorzunehmen ist

MfG
Schnitzel


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