Konnten Selbständige früher nicht in die GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
bis 1988 gab es in der RVO ganz andere Regelungen als heute:
- Bestimmte Selbständige waren immer krankenversicherungspflichtig (Z.B. Krankenpfleger, Hebammen, Lehrer)§ 166 RVO
- Selbständige, die weniger als die BBG verdient haben, hatten ein Beitrittsrecht zur GKV. § 176 RVO
RHW