KRANKENVERSICHERUNG EHEFRAU (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Sonntag, 06.02.2011, 19:09 (vor 4831 Tagen) @ mosi1950

Hallo,
ich würde vor einer freiwilligen Weiterversicherung die Kasse zunächst befragen, ob die Tatsache, dass gegen die Beendigung der Rente Klage erhoben wurde nicht als Rentenantragstellerstatus zu werten ist und demzufolge ein Versicherungspflichtiger Tatbestand vorliegt. Ich meine, dem wäre so.
Gruss
Czauderna


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