Alterungsrückstellung für Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5264 Tagen) @ müller
bearbeitet von Joachim Röhl,

zu 1) ja das stimmt, leider wird von vielen Unternehmen nicht ausreichend darauf hingeweisen, aufgebaute Alterungsrückstellungen verbleiben somit einfach bei der Versichertengemeinschaft. Rechtsgrundlagen hierfür findest Du in der äußerst trockenen Kalkulationsverordnung, dem Versicherungsvertragsgesetz etc.

zu 2) die Übertragung ist nur möglich in Krankheitskostenzusatztarife beim gleichen! Unternehmen. Im Sinne von Vorsicht als Mutter der Porzellankiste lohnt sich schon bei Eintritt in eine PKV der Blick auf die Tarifvielfalt im Zusatzbereich, da weniger ein Drittel der Versicherten durchweg und bis zum letzten Atemzug privat versichert bleibt ..


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