Re: Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Reg, (vor 6875 Tagen) @ Rainer

Hallo,

da scheinbar die Vorversicherungszeit für die KV der Rentner (KVdR) nicht erfüllt wird, besteht keine Versicherungspflicht ab dem Renteneintritt. Die Pflicht wird im § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V geregelt.

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV müsste demnach als freiwillige Mitgliedschaft erfolgen. Hierfür werden allerdings die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nicht erfüllt, da unmittelbar vor der freiwilligen Mitgliedschaft keine Versicherungszeiten in der GKV zurückgelegt wurden.

§ 9
Freiwillige Versicherung

(1) Der Versicherung können beitreten

1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren.....

Hier passt der Spruch, einmal PKV immer PKV. Die Auskunft ist nach den vorliegenden Infos schonmal korrekt.

Gruß


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