Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Du bist Selbstzahler. Vom stationären Bereich wurde mir stets von der Kostenerstattung abgeraten.. Ich wüsste da auch von keiner Restkostenversicherung.. bei dir ist überdies der Versicherungsfall so oder so schon eingetreten, dafür kannst du keine Versicherung abschlossen und bezahlen lassen..