Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
na, das ist ja nett - bereits bei der Beantragung
kann die Kasse selbstverständlich auch schon den "Härtefall" prüfen
und den Versicherten entsprechend informieren - Mehrbeträge bekommt der Versicherte dann nach Vorlage der Eigenanteilsrechnung
erstattet bzw. auf dem HKP. wird schon bei vollständigem Härtefall
die 100% vermerkt.
Gruss
Czauderna