Sperrzeit und GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Besteht während einer Arbeitslosengeld-Sperrzeit (wegen Eigenkündigung) von 3 Monaten die Pflichtversicherung in der GKV fort? Wie sieht es mit der Pflichtversicherung in der DRV aus?
Besteht während einer Arbeitslosengeld-Sperrzeit (wegen Eigenkündigung) von 3 Monaten die Pflichtversicherung in der GKV fort? Wie sieht es mit der Pflichtversicherung in der DRV aus?
Ich weiß es auch nicht. Offenbar auch sonst niemand in diesem Forum.
Hallo,
ohne das jetzt belegen zu können - meiner Erinnerung nach übernimmt das Arbeitsamt ab dem 29. Tag die KV-Beiträge bei einer Sperrzeit - Rentenversicherungsbeiträge werden nicht gezahlt sondern die Zeit der Arbeitslosigkeit (Leistungsbezug) als Anrechnungszeit gewertet - aber wie gesagt, ohne Gewähr - muesste am Montag mal in den Unterlagen nachschauen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ab dem 2. Monats der Sperrzeit besteht Kranken- und Pflegeversicherungspflicht gemäß
§ 5 Abs.1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch 5 und § 20 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch 11:
Versicherungspflichtig sind ... Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld...beziehen, ...ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 144 des Dritten Buches)...gelten die Leistungen als bezogen
Für den ersten Monat der Sperrzeit besteht ein (kostenloser) Leistungsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 5, wenn kein anderer Versicherungsschutz z.B. im Rahmen einer Familienversicherung besteht.
MfG
ratte1
Hallo, na, dann muss ich ja nicht mehr nachschauen - vielen Dank - hat mich meine Erinnerung doch nicht zu ganz getrogen. Wir war das mit der Rentenversicherung - kannst Du da auch etwas sagen ?
Gruss
Czauderna
Hallo czauderna,
da muss ich leider passen, m.W. gibt es bei der Rentenversicherung keine vergleichbare Vorschrift.
Schönes Wochenende!
MfG
ratte1
Hallo,
okay, merci -
dann machen wir uns eben mal nächste Woche schlau.
Gruss
Czauderna
Die nächste Woche ist nunmehr zuende. Ergebnis Ihrer Überlegungen?
Hallo Hans,
hatte ich doch glatt vergessen, dass du noch auf eine Antwort wartest, also das gilt nicht für die Rentenversicherung, heißt es doch auch Sperrzeit-KV und nicht Sperrzeit-RV. Mehr habe ich leider auch nicht raus finden können.
Gruss
Czauderna